Dr. iur. André Marhaun

Menschenwürde und Völkerrecht



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Mensch, Gerechtigkeit, Frieden  
 





































© 2023


 
Während ich nicht das gesamte Werk noch einmal durchgegangen bin, habe ich mich doch mit darin angeschnitten Einzelthemen immer wieder einmal beschäftigt.

Dabei bin ich zu den folgenden Überlegungen gelangt, die m. E. eine lesenswerte Ergänzung sind (verstehe man sie nun als Corrigenda, Addendum oder weiterführende Ergänzungen), selbst soweit es sich nur um kurze Hinweise handelt.

A. Inhaltliche Ergänzungen  


I. Zum Verständnis von "Leiden"

Auf S. 323 heißt es:

„Daß es weh tun mag, ist eine andere Frage. Aber ein Leben ohne Leiden hat ei­nen Teil des allumfassenden Lebens [In Parallele zu dem Guten/zu der Ordnung i. w. S.] niemals gelebt.“

Das reflektiert nicht meine wirkliche Sicht, sondern eine Verschattung – von der höchsten Wahrheit aus betrachtet. Man könnte daher ergänzen:

„Dabei muß dieses Leiden aber nicht im äußeren Selbst erfahren werden. Es genügt das Bewußtsein, daß auf der Ebene der Phänomene etwas erscheint, was Menschen „Leiden“ nennen, und daß sie es in einer als unangenehm empfundenen Form erleben. Ist man selber eines mit allem, hebt sich der Begriff des Leidens und die Empfindung als etwas spezifisch zu Erleidendes ohnehin auf, weil man in jener Einheit über das Subjekt - und Objektivgefüge hinausgewachsen ist und es keinen Täter und kein Opfer und keine Umstände und keinen dem Leiden Unterworfenen mehr gibt. (Wer das Wesen des Leidenden erkannt hat, wird frei – ebenso wie der, der das Wesen des Leidens erkannt hat.)“

(Allerdings ergibt sich das auch aus der in der Dissertation anschließend Gesagtem.)


II. Korrektur einer Artikelangabe zum Gewaltverbot in der UN-Charta
 
Auf S. 342
[möglicherweise S. 321 oder andernorts bei abweichender Ausgabe] muß es statt "lit. 4 Art. 55 " "Art. 2 Nr. 4" heißen.


III. Ebenenzuordnung des Völkerrechtes
 

Auf S. 359 [möglicherweise S. 337 oder andernorts bei abweichender Ausgabe] steht: „Doch das Völkerrecht ist das Völkerrecht dieser Ebene.“

Das stimmt im Hinblick auf einige der positiv gesetzten Normen. Gleichwohl ist es – im Verständnis des Autors – auf seiner höchsten Stufe als Teil des Rechtes das Recht an sich – und reicht damit weit darüber hinaus.



IV. Zum Begriff der Ordnung, des Rechtes, der Gerechtigkeit, des Guten und anderer im engeren und weiteren Sinne

In meiner Arbeit untersuche ich die Struktur von Ordnung und einzelne Schlüsselbegriffe für Menschenwürde, Gerechtigkeit und Frieden.

Dabei differenziere ich mitunter nach etwas "im engeren Sinne" (oft ein eher traditionelles Begriffsverständnis abbildend) und "im weiteren Sinne" (der Begriff in einem tiefergehenden, höherreichenden,  "erhabeneren" Verständnis genommen).

Nachdem ich S. 20 ff. in Rupert Spiras "Being Aware of Being Aware" gelesen habe, das dortige Beispiel des Verhältnisses zwischen Himmel und Wolken zusammen mit der auf a. a. O. auf S. 20 gegebenen Fragestellung, könnte es sinnvoll sein, meinen Ansatz umzuformuleren. Dann wären die jeweiligen Gegensätze nur scheinbar gleichgesetllt, in Wahrheit wäre aber nur eines das Wahre bzw. Unendliche.

Die dogmatisch-terminologischen Konsequenzen für meine Betrachtungen wären noch zu durchdenken. Vielleicht werde ich das hier noch weiter ausführen, vielleicht die Arbeit auch eintsweilen Ihnen überlassen, lieber Leser. Letztlich dürfte es in meiner Arbeit nur eine terminologische Frage sein.


B. Literaturergänzungen - Überwinden von selbstgesetzten oder generell konditionierten Forschungsgrenzen

Entsprrechend der Natur meiner Arbeit gehen diese Hinweise über den rechtlichen Bereich hinaus. Hierbei werden psychologische ebenso wie religiös-spirituelle Felder erreicht. Sollten Sie wirklich nach den tieferen Ursachen für Konflikte und Unfrieden suchen, könnten Ihnen diese helfen.
  • Siehe bitte das Literaturverzeichnis zu meinem Vortrag hier. Siehe auch hier.
  • Zu spiritueller Literatur, aber auch mit weiteren Informationen siehe auch hier.

Die Hinweise sind etwas verteilt, da mit der Zeit entstanden, ich wollte jetzt nicht lediglich eine weitere Zusammenstellung geben und verweise daher auf das schon existierende Material. Manches bezieht sich auf Bereiche, die jenseits dessen stehen, was Akademiker in jüngeren Zeiten für ernst zu nehmen halten würden (oder wenigstens sich öffentlich dazu zu bekennen). Religion und Spiritualität drücken sich eben nicht nur im Rahmen der Formen, wie sie im westlichen Denken der letzten Jahrhunderte mehr und mehr gestaltet oder betracthet wurden aus, sondern sie sin lebendig und zeigen sich daher auch in Formen, die ihrerseits immer wieder von den großen Kirchen und Religionsgemeinschaften kritisch gesehen werden. Und Psychologie nimmt Formen an, die von manchen Akademikern vehement als unwissenschaftlich kritisiert werden, und die doch (und erfolgreich) im Marketing eingesetzt wird (und wir alle wissen mittlerweile, daß auch Regierungen Marketing und psychologische Erkenntnisse in erheblichem Maße einsetzten - womit es Wirkfaktoren auch im internationalen Bereich geworden sind und somit auch über die von den Regierungen entsandten Akteure Auswirkungen auf die künftige Gestaltung oder zumindest Anwendung Völkerrecht haben könn(t)en.

Aber gleich wie Sie dazu stehen: Wir können nicht im Rahmen des Gewohnten bleiben wenn wir in einer Welt, deren Staatsführer, Staaten oder Gesellschaften sich in den letzten Jahren (dies ist 2023 geschrieben) als sehr anfällig für Überwunden geglaubtes gezeigt haben, wirksamere Lösungen finden wollen - und dies werden einige von uns hoffentlich wollen, denn was bringt es, sich abstrakt über dogmatische Feinheiten zu streiten (ich sage nicht, Dogmatik sei nicht erforderlich, im Gegenteil,, eine ordentliche dogmatische Fundierung ist im Recht in seiner derzeitigen Gestalt durchaus wesentlich), wenn wir nicht zugleich auch schauen, wie wir dem, was wir als Recht erkannt haben, im Äußeren zu seiner Akzeptanz und Durchsetzung verhelfen?

Offenkundig hat es "nicht gereicht", was vermittelt wurde, sonst gäbe es Frieden statt Überfälle auf andere Staaten und zynische Verdrehungen der Wahrheit und Entstellungen von Grund- und Menschenrechten unter dem Vorwand einer situationsangepaßten "Auslegung".

Es ist also äußerst geraten, nach neuen Wegen zu suchen, und dazu sollte man über den Bereich der Rechtswissenschaft hinausgehen und über den Bereich jener Weltbilder, die offenkundig keinen Frieen brachten.

Und wenn es dazu des Blickes in Bereiche bedarf, die als mindestens "unakademisch" erscheinen - so sei es. Vielleicht finden Sie etwas für sich, vielleicht nicht. Aber können wir es uns leisten, bestimmte Bereiche menschlicher Erfahrung und menschlichen Glaubens bei der Suche nach Lösungen auszulassen?

Lassen wir uns von Form und Gestalt nicht abhalten, die Perlen der Weisheit allüberall zu suchen!

Mindestens müssen wir doch wissen, wie die Menschen, ihre Gedanken, ihre Emotionen und das, was sie für ihre Identität halten "funktionieren", wie diese Kräfte und Ideen gebildet werden.

Ob wir also nun den Glaubenssystsemen, denen sie folgen, selber anhöngen oder nicht: Wir müssen sie [wenn dies unsere Aufgabe oder Teil unserer Aufgabe ist zumindest] kennen. Wir müssen wissen, wie sie entstehen. Und vielleicht lernen wir, wenn wir nicht von vornherein stets sagen: "Das kann so nicht stimmen" oder "Das ist meines Blickes nicht wert" (außer natürlich, unsere eigene Intuition rät uns wirklich ab - aber nicht die Vorurteile, die Konditionierungen, sondern wahre Intuition, dann gölte es das ganze mit großer Vorsicht zu betreiben, aber etwas wirkt ja dort, und wenn es ein Problem für den Frieden ist, dann wäre vielleicht u. U. und je nach Situation und Fall dennoch zu schauen, was und wie es da wirkt.).


C. Ergänzende Dienstleistungen

Aus meiner intensiven Beschäftigung mit den jeweiligen Themen heraus kann ich nun auch verschiedene Beratungsdienstleistungen zu diesen Themen anbieten.

Klicken Sie bitte hier, um zu weiteren Informatione zu gelangen.



    Menschenwürde und Völkerrecht


ISBN 3-932694-96-1